Förderung für Umrüstung von Klimaanlagen
Seit 20.10.2020 ist die Förderrichtlinie in Kraft, mit der die Bundesregierung 500 Millionen Euro bereitstellt für die Verbesserung von bestehenden Belüftungssystemen. Das Förderprogramm ist auf die Jahre 2020 und 2021 befristet.
Corona-gerechte Umrüstung
Gemäß der Förderrichtlinie werden ausschließlich raumlufttechnische Anlagen gefördert, die ganze Etagen oder komplette Gebäude mit Luft versorgen, in denen sich regelmäßig größere Gruppen von Menschen versammeln. Geld gibt es für die Um- und Aufrüstung, nicht jedoch für Neuanlagen.
CO2-Sensoren hingegen, die anzeigen, wann die Luft in einem Raum verbraucht ist, zählen zur förderfähigen Umrüstung ebenso wie die Erstellung von Lüftungskonzepten.
Förderanträge können vor allem Länder und Kommunen stellen, da die Förderfähigkeit auf öffentliche Gebäude wie Theater, Museen oder Uni-Hörsäle beschränkt ist und explizit private Gebäude und Versammlungsorte ausschließt. Die meisten Schulen können trotzdem nicht profitieren, da nur bestehende Lüftungsanlagen gefördert werden.
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